Christine Ullmann
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Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr erreicht haben, Zutritt zu öffentlichen Filmvorführungen. Bei geeigneten Filmen setzt das Jugendfilmwesen des Kantons Zürich das Zutrittsalter herab. Zu beachten gilt das rechtliche Mindestalter in den jeweiligen Kategorien:
SB-4
Rechtliches Mindestalter 4 Jahre. Erwachsenenbegleitung für Kinder unter 6 Jahren obligatorisch. Bei Vorstellungen mit Beginn nach 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
K6 - 6
Rechtliches Mindestalter 6 Jahre. Erwachsenenbegleitung generell empfohlen. Bei Vorstellungen mit Beginn nach 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
K8 - 8/6
Rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlen ab 8 Jahren. Erwachsenenbegleitung generell empfohlen. Bei Vorstellungen mit Beginn nach 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
K10 - 10/6
Rechtliches Mindestalter 6 Jahre, empfohlen ab 10 Jahren. Erwachsenenbegleitung generell empfohlen. Bei Vorstellungen mit Beginn nach 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
J12 - 12
Rechtliches Mindestalter 12 Jahre. Bei Vorstellungen mit Beginn nach 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
J14 - 14/12
Rechtliches Mindestalter 12 Jahre, empfohlen ab 14 Jahren. Bei Vorstellungen mit Beginn nach 21.00 Uhr Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
E - 16
Rechtliches Mindestalter 16 Jahre.
TBA
Alterskategorie noch nicht bekannt. Zutritt ab 16 Jahren erlaubt. Grundsätzlich ist ein Zutritt bei Vorstellungen mit Ende nach 24.00 Uhr nur ab 18 Jahren erlaubt. Als Erwachsene gelten Personen, die das Mündigkeitsalter erreicht haben (18 Jahre).
Die Altersfreigaben im Kanton Zürich bestimmt das „Jugendfilmwesen“ in 8400 Winterthur